Ratgeber · Kalkulation & Kennzahlen

Personalkosten in der Gastronomie: Wie hoch dürfen sie sein?

Personal ist in den meisten Gastronomiebetrieben der größte Kostenblock. Gleichzeitig ist es das, was der Gast vom Besuch in Erinnerung behält. Wer hier nur spart, verliert Gäste. Wer nicht rechnet, verliert Geld. Hier steht, wie Sie beides in Balance bringen.

Kurz gesagt

Die Personalkostenquote ist der Anteil der Personalkosten am Nettoumsatz: Personalkosten ÷ Nettoumsatz × 100. Ich empfehle einen Zielwert von rund 30 Prozent. Zusammen mit dem Wareneinsatz sollten Sie bei etwa 60 Prozent liegen, ab etwa 65 Prozent wird es kritisch. Zu den Personalkosten gehören nicht nur die Löhne, sondern auch Arbeitgeberabgaben, Umlagen, Berufsgenossenschaft und Minijob-Abgaben. Eine tatsächlich gearbeitete Stunde zum Mindestlohn kostet Sie 2026 rund 20 €, ab Januar 2027 rund 21,40 €. Minijobs werden 2027 noch deutlicher teurer.

Was zu den Personalkosten gehört

Viele Gastronomen rechnen nur mit den Löhnen. Dann ist die Quote zu niedrig, und die Planung stimmt nicht. Zu den Personalkosten gehören:

  • Bruttolöhne und Gehälter aller Mitarbeiter in Küche, Service, Bar und Spüle
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Umlagen für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenzgeld
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft, berechnet nach der Lohnsumme
  • Abgaben für Minijobs, die der Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt
  • Zuschläge und Sonderzahlungen: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Leihkräfte, wenn Sie in Spitzenzeiten Personal über eine Agentur einsetzen

Als Faustwert rechne ich bei regulär angestellten Mitarbeitern mit rund 23 Prozent Arbeitgeberabgaben, Umlagen und Berufsgenossenschaft auf den Bruttolohn. Bei Minijobs liegen die pauschalen Abgaben 2026 bei 31,17 Prozent. 2027 steigen sie voraussichtlich auf rund 35,67 Prozent, weil der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent steigt.

Nicht dazu gehört Ihr eigener Unternehmerlohn als Einzelunternehmer. Ihr Lebensunterhalt wird aus dem Gewinn bezahlt. Rechnen Sie ihn in der Planung trotzdem als festen Betrag ein, sonst ist Ihr Mindestumsatz zu niedrig angesetzt.

So berechnen Sie die Personalkostenquote

Personalkostenquote = Personalkosten ÷ Nettoumsatz × 100

Nettoumsatz im Monat40.000 €
Bruttolöhne fest angestellter Mitarbeiter8.500 €
Arbeitgeberabgaben, Umlagen und Berufsgenossenschaft (rund 23 %)1.955 €
Minijobs: Löhne 1.500 € plus rund 31 % Abgaben1.965 €
Personalkosten gesamt12.420 €
Personalkostenquote (12.420 € ÷ 40.000 €)rund 31 %

Rechnen Sie immer mit dem Nettoumsatz, also ohne Mehrwertsteuer, und mit denselben Monaten. Am aussagekräftigsten ist der Vergleich Ihrer eigenen Quote von Monat zu Monat. Ihr Steuerberater liefert Ihnen beide Werte jeden Monat in der betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Wie hoch dürfen die Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz sein?

In Ratgebern finden Sie Richtwerte zwischen 30 und 40 Prozent des Umsatzes. Aus meiner Praxis empfehle ich einen Zielwert von rund 30 Prozent. Wie hoch die Quote in Ihrem Betrieb sein darf, hängt vom Konzept ab:

BetriebWas die Quote beeinflusst
Imbiss, Tresen, Selbstbedienungwenig Servicepersonal, eher unter 30 %
Café mit Thekenverkauflange Öffnungszeiten bei kleinem Bon, rund 30 %
Restaurant mit Bedienung und frischer Kücheviel Personal in Küche und Service, oft etwas über 30 %
Gehobene Küchehoch qualifiziertes Personal, höhere Quote, die nur ein hoher Bon trägt

Wichtiger als die einzelne Zahl ist die Summe mit dem Wareneinsatz. Wareneinsatz und Personal zusammen sollten bei rund 60 Prozent liegen. Ab etwa 65 Prozent bleibt für Pacht, Energie, alle übrigen Kosten und Ihren Gewinn kaum noch etwas übrig. Ein Restaurant mit 34 Prozent Personal kann gesund sein, wenn der Wareneinsatz bei 26 Prozent liegt. Alle Orientierungswerte im Überblick finden Sie im Ratgeber Kennzahlen in der Gastronomie.

Was eine Arbeitsstunde wirklich kostet

Mit dem Stundenlohn allein planen Sie zu knapp. Zu den Abgaben kommt, dass Sie Urlaub, Feiertage und Krankheit bezahlen, ohne dass in dieser Zeit gearbeitet wird. Das gilt für Minijobber genauso wie für fest Angestellte. Und 2027 wird beides teurer.

Zum Mindestlohn20262027
Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Fest angestellt: plus rund 23 % Arbeitgeberabgaben, Umlagen, Berufsgenossenschaft17,10 €17,96 €
Fest angestellt: Kosten je tatsächlich gearbeiteter Stunderund 20,35 €rund 21,40 €
Minijob: plus pauschale Abgaben (2026: 31,17 %, 2027 voraussichtlich rund 35,67 %)18,23 €19,81 €
Minijob: Kosten je tatsächlich gearbeiteter Stunderund 21,70 €rund 23,60 €

Gerechnet ist mit rund 16 Prozent bezahlter Zeit, in der nicht gearbeitet wird. Beim Minijob kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft noch dazu. Eine Minijob-Stunde ist für Sie also schon heute teurer als die Stunde einer fest angestellten Kraft zum selben Lohn, und 2027 wird der Abstand größer. Steigt zusätzlich die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent, wie geplant, aber noch nicht beschlossen, kostet die gearbeitete Minijob-Stunde 2027 rund 24,10 €.

Das sind Untergrenzen. Fachkräfte wie Köche verdienen mehr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lagen die Arbeitskosten im Gastgewerbe, also in Hotellerie und Gastronomie zusammen, 2025 bei durchschnittlich rund 27,40 € je geleisteter Arbeitsstunde. 2020 waren es noch 20,90 €.

Wie viel Personal braucht ein Restaurant?

Eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Rechnen Sie den Bedarf vom Umsatz her und verteilen Sie die Stunden dann nach den Gästezahlen:

  1. Personalbudget: geplanter Nettoumsatz × Ziel-Personalquote. Bei 40.000 € und 30 Prozent sind das 12.000 € im Monat.
  2. Stundenbudget: Personalbudget ÷ durchschnittliche Kosten je gearbeiteter Stunde. Bei 22 €, weil der Koch mehr verdient als die Aushilfe, sind das rund 545 Stunden im Monat.
  3. Stunden pro Tag: bei 26 Öffnungstagen rund 21 Stunden für Küche, Service und Spüle zusammen, zusätzlich zu Ihrer eigenen Arbeit.
  4. Verteilen: Die Kasse zeigt Ihnen den Umsatz je Stunde und Wochentag. Danach legen Sie fest, wann wie viele Personen im Dienst sind.

Eine gute Kontrollzahl ist der Umsatz pro Personalstunde: Nettoumsatz geteilt durch die geleisteten Stunden. Sinkt er, ist in schwachen Zeiten zu viel Personal im Dienst oder die Abläufe kosten zu viel Zeit.

Personalkosten senken, ohne am Gast zu sparen

  • Dienstplan nach Gästezahlen: Planen Sie die Besetzung nach dem Umsatz je Stunde aus der Kasse und nicht nach Gewohnheit. Das ist der wirksamste Hebel.
  • Öffnungszeiten prüfen: Eine Schicht, die weniger einbringt, als sie an Personal und Energie kostet, gehört auf den Prüfstand. Oft ist ein Ruhetag oder ein späterer Beginn besser.
  • Vorbereitung in ruhige Zeiten legen: Was am Nachmittag vorbereitet ist, braucht am Abend keine zusätzliche Kraft.
  • Kurze Wege: Eine gut geplante Küche und Theke spart an jedem Abend Zeit. Das ist eine Frage der Fachplanung, am besten vor dem Umbau.
  • Klare Aufgaben und Standards: Wer weiß, was zu tun ist, arbeitet schneller und braucht weniger Nachfragen. Aufgabenprofile und Checklisten helfen beim Einarbeiten.
  • Mitarbeiter halten: Jede Kündigung kostet Suche, Einarbeitung und Fehler in den ersten Wochen. Verlässliche Dienstpläne und ein gutes Betriebsklima sparen hier mehr als jeder Euro beim Lohn.
  • Minijob oder Midijob? Mit den höheren Minijob-Abgaben ab 2027 kann eine Teilzeitstelle für beide Seiten die bessere Lösung sein. Rechnen Sie jeden Fall einzeln.

Nicht am falschen Ende sparen

Wer den Service so knapp besetzt, dass Gäste lange warten, spart einige Stunden Lohn und verliert Stammgäste. Was ein verlorener Stammgast kostet, lesen Sie im Ratgeber Customer Lifetime Value. Das Ziel ist die richtige Besetzung zur richtigen Zeit, nicht die kleinste.

Was sich 2027 bei den Personalkosten ändert

Ab 1. Januar 2027bisherneu
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €
Midijob603,01 bis 2.000 €633,01 bis 2.000 €
Minijob: Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung13 %voraussichtlich 17,5 %
Minijob: pauschale Abgaben gesamt31,17 %voraussichtlich rund 35,67 %

Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn. Zum Mindestlohn bleiben deshalb weiterhin gut 43 Stunden im Monat möglich, aber jede dieser Stunden kostet Sie mehr. Den genauen Krankenversicherungssatz für Minijobs gibt die Regierung voraussichtlich Anfang November bekannt. Für alle anderen Beschäftigten werden der Zusatzbeitrag der Krankenkassen und die Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 ebenfalls im Herbst festgelegt. Geplant, aber noch nicht beschlossen ist außerdem eine höhere Pauschalsteuer für Minijobs von 5 statt 2 Prozent.

Was das für den Betrieb aus dem Beispiel bedeutet: Angenommen, alle Löhne steigen wie der Mindestlohn um rund 5 Prozent und es bleibt bei denselben Stunden. Dann steigen die Personalkosten von rund 12.420 € auf rund 13.115 € im Monat, das sind rund 690 € mehr im Monat und gut 8.300 € im Jahr. Bei gleichem Umsatz von 40.000 € steigt die Personalkostenquote von rund 31 auf knapp 33 Prozent. Um wieder bei 31 Prozent zu landen, bräuchte der Betrieb rund 42.200 € Umsatz, also knapp 6 Prozent mehr. Deshalb gehören Preise und Dienstplan jetzt auf den Prüfstand und nicht erst im Februar. Alle Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie im Ratgeber Gastronomie 2027.

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen die Personalkosten in der Gastronomie sein?

Ich empfehle einen Zielwert von rund 30 Prozent des Nettoumsatzes. In Ratgebern finden Sie Richtwerte zwischen 30 und 40 Prozent. Entscheidend ist die Summe mit dem Wareneinsatz: Zusammen rund 60 Prozent sind gesund, ab etwa 65 Prozent wird es kritisch.

Wie berechne ich die Personalkostenquote?

Personalkosten geteilt durch Nettoumsatz mal 100. Bei 12.400 € Personalkosten und 40.000 € Nettoumsatz im Monat liegt die Quote bei 31 Prozent.

Was gehört zu den Personalkosten?

Bruttolöhne und Gehälter, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Zuschläge, Sonderzahlungen, die Abgaben für Minijobs und, wenn Sie welche einsetzen, Leihkräfte. Ihr eigener Unternehmerlohn als Einzelunternehmer gehört nicht dazu.

Was kostet eine Arbeitsstunde in der Gastronomie?

Zum Mindestlohn von 13,90 € kostet eine bezahlte Stunde einer fest angestellten Kraft mit Arbeitgeberabgaben rund 17,10 €. Weil Urlaub, Feiertage und Krankheit mitbezahlt werden, kostet jede tatsächlich gearbeitete Stunde rund 20 €, 2027 beim Mindestlohn von 14,60 € rund 21,40 €. Eine Minijob-Stunde ist wegen der höheren Pauschalabgaben teurer: rund 21,70 € in 2026 und voraussichtlich rund 23,60 € in 2027.

Was ändert sich 2027 bei den Personalkosten?

Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € und die Minijob-Grenze auf 633 €. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für Minijobs steigt voraussichtlich von 13 auf 17,5 Prozent, die pauschalen Abgaben von 31,17 auf rund 35,67 Prozent. Steigen alle Löhne um rund 5 Prozent, steigt die Personalkostenquote bei gleichem Umsatz um knapp 2 Prozentpunkte.

Wie viel Personal braucht ein Restaurant?

Rechnen Sie vom Umsatz her: geplanter Nettoumsatz mal Ziel-Personalquote ergibt Ihr Personalbudget, geteilt durch die Kosten je Arbeitsstunde ergibt die Stunden, die Sie einsetzen können. Diese Stunden verteilen Sie nach den Gästezahlen auf die Schichten.

Gehört der Unternehmerlohn zu den Personalkosten?

Als Einzelunternehmer nicht, Ihr Lebensunterhalt wird aus dem Gewinn bezahlt. In der Planung sollten Sie ihn trotzdem als festen Betrag einrechnen. Bei einer GmbH ist das Gehalt des Geschäftsführers dagegen Teil der Personalkosten.

Hinweis: Die Orientierungswerte und Beispiele in diesem Artikel stammen aus der Praxis und ersetzen keine individuelle betriebswirtschaftliche, steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung. Die genauen Abgaben berechnet Ihr Steuerberater oder Lohnbüro.

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