Ratgeber · Kalkulation & Kennzahlen

Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026: 7 % oder 19 %?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Klingt einfach, doch im Alltag gibt es Ausnahmen, die viele überraschen: Hummer im Restaurant kostet 7 Prozent, zum Mitnehmen 19. Hier finden Sie alle wichtigen Fälle im Überblick.

Kurz gesagt

Speisen: 7 %, egal ob im Restaurant, zum Mitnehmen oder geliefert. Getränke: 19 %, auch Sekt, Champagner, Kaffee und Tee. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen: Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch kosten außer Haus 7 %. Hummer, Langusten, Austern, Schnecken und Kaviar kosten im Restaurant 7 %, außer Haus aber 19 %.

Was sich 2026 geändert hat

Bis Ende 2025 galt: Speisen im Restaurant 19 Prozent, Speisen zum Mitnehmen 7 Prozent. Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, dauerhaft dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025. Eine Befristung gibt es diesmal nicht. Für Speisen spielt es deshalb in den meisten Fällen keine Rolle mehr, ob der Gast vor Ort isst oder mitnimmt.

Die große Übersicht: Speisen

„Außer Haus“ bedeutet: zum Mitnehmen (To-go), zur Abholung oder als Lieferung.

ProduktRestaurantAußer Haus
Pommes, Burger, Pizza, Schnitzel, Salate7 %7 %
Kuchen, Brötchen, Desserts7 %7 %
Speiseeis7 %7 %
Frühstück, Buffet (ohne Getränke)7 %7 %
Fisch, Garnelen, Muscheln7 %7 %
Hummer, Langusten7 %19 %
Austern, Schnecken7 %19 %
Kaviar7 %19 %

Warum Hummer im Restaurant 7 % kostet, zum Mitnehmen aber 19 %

Im Restaurant erbringen Sie eine Restaurantdienstleistung. Dafür gilt seit 2026 der ermäßigte Satz für alle Speisen, das Gesetz unterscheidet dabei nicht nach der Art der Speise. Wer Speisen dagegen zum Mitnehmen oder als Lieferung verkauft, erbringt steuerlich eine Lieferung. Hier entscheidet die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz, welche Lebensmittel ermäßigt sind. Und dort sind Hummer, Langusten, Austern, Schnecken und Kaviar ausdrücklich ausgenommen. Für ein Feinkost- oder Fischrestaurant mit Außer-Haus-Verkauf bedeutet das: Die Kasse muss diese Produkte je nach Verkaufsart mit unterschiedlichen Steuersätzen buchen.

Die große Übersicht: Getränke

GetränkRestaurantAußer Haus
Bier, Wein, Spirituosen, Cocktails19 %19 %
Sekt, Prosecco, Champagner19 %19 %
Softdrinks, Säfte, Schorlen19 %19 %
Mineralwasser19 %19 %
Kaffee schwarz, Espresso19 %19 %
Tee19 %19 %
Milch19 %7 %
Milchgetränke ab 75 % Milch (Latte Macchiato, Kakao, Shake)19 %7 %
Kaffee­getränke unter 75 % Milch, z. B. Cappuccino19 %19 %
Mit Pflanzendrink (Hafer, Soja, Mandel)19 %19 %

Im Restaurant sind alle Getränke mit 19 Prozent zu versteuern, auch Milchgetränke. Die Ausnahme für Milch gilt nur außer Haus und nur, wenn der Milchanteil mindestens 75 Prozent beträgt. Pflanzendrinks gelten steuerlich nicht als Milch. Ein Latte Macchiato mit Hafermilch zum Mitnehmen kostet also 19 Prozent, derselbe Latte mit Kuhmilch nur 7 Prozent. Ob ein Cappuccino die 75-Prozent-Grenze erreicht, hängt von Ihrer Rezeptur ab. Halten Sie die Milchmenge deshalb in Ihren Rezepturen fest.

Bei Sekt und Champagner kommt übrigens zusätzlich die Schaumweinsteuer hinzu. Sie steckt bereits in Ihrem Einkaufspreis und hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.

Kombiangebote, Menüs und Buffets

Enthält ein Pauschalpreis Speisen und Getränke, müssen Sie ihn aufteilen: den Speiseanteil mit 7 Prozent, den Getränkeanteil mit 19 Prozent.

  • Pauschale: Bei Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken, zum Beispiel Buffets oder All-inclusive-Angeboten, beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn Sie den Getränkeanteil mit 30 Prozent des Pauschalpreises ansetzen.
  • Spar- und Mittagsmenüs: Alternativ teilen Sie nach den Einzelverkaufspreisen auf. Dabei darf auf kein Produkt ein höherer Anteil entfallen als sein eigener Einzelpreis.
  • Hotels: Für bestimmte Pauschalangebote im Hotel gibt es eigene Vereinfachungsregeln. Klären Sie diese mit Ihrem Steuerberater.

Rechenbeispiel Buffet

Brunch-Buffet inklusive Getränke, Preis pro Person35,00 €
davon Getränke (30 %), mit 19 % MwSt.10,50 €
davon Speisen (70 %), mit 7 % MwSt.24,50 €
Umsatzsteuer Getränke (10,50 € ÷ 1,19 × 0,19)1,68 €
Umsatzsteuer Speisen (24,50 € ÷ 1,07 × 0,07)1,60 €
Umsatzsteuer gesamt3,28 €

Catering, Partyservice und Kantine

Der ermäßigte Satz gilt nicht nur für Restaurants, sondern für alle Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen: Catering, Partyservice, Kantinen sowie die Verpflegung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch hier gilt: Speisen 7 Prozent, Getränke 19 Prozent. Bäcker und Metzger mit Sitzplätzen profitieren ebenso.

Gutscheine

  • Wertgutschein, zum Beispiel „50 € für Speisen und Getränke“: Weil Speisen und Getränke unterschiedlich besteuert werden, steht der Steuersatz beim Verkauf noch nicht fest. Die Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung, je nachdem, was der Gast konsumiert.
  • Gutschein für eine bestimmte Leistung, zum Beispiel „ein Drei-Gänge-Menü ohne Getränke“: Hier steht der Steuersatz schon beim Verkauf fest, die Steuer entsteht bereits dann.
  • Alte Gutscheine: Gutscheine für Speisen, die noch vor 2026 mit 19 Prozent versteuert wurden, behalten diesen Satz auch bei späterer Einlösung. Nur Zuzahlungen versteuern Sie mit dem aktuellen Satz.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Kasse prüfen: Jeder Artikel braucht den richtigen Steuersatz, bei Produkten wie Hummer oder Milchkaffee getrennt für Restaurant und Außer-Haus-Verkauf.
  2. Rezepturen festhalten: besonders den Milchanteil bei Kaffeegetränken
  3. Kalkulation anpassen: Prüfen Sie, ob Sie die Steuersenkung bei Speisen an Ihre Gäste weitergeben oder damit Ihren Deckungsbeitrag verbessern. Mehr dazu im Ratgeber Wareneinsatz richtig kalkulieren.
  4. Kombiangebote und Gutscheine nach den neuen Regeln aufteilen und buchen
  5. Mit dem Steuerberater abstimmen, vor allem bei Sonderfällen und Pauschalangeboten

Häufige Fragen

Gilt die 7-Prozent-Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, dauerhaft dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Anders als in den Jahren 2020 bis 2023 ist die Regelung nicht befristet.

Welche Getränke werden in der Gastronomie mit 7 Prozent besteuert?

Im Restaurant keine. Dort gelten für alle Getränke 19 Prozent, auch für Sekt, Champagner, Kaffee und Tee. Außer Haus kosten Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil 7 Prozent, alle anderen Getränke 19 Prozent.

Warum kostet Hummer im Restaurant 7 Prozent, zum Mitnehmen aber 19 Prozent?

Im Restaurant liegt eine Restaurantdienstleistung vor, für die seit 2026 der ermäßigte Satz für alle Speisen gilt. Beim Verkauf zum Mitnehmen handelt es sich um eine Lieferung, und dafür nimmt die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz Hummer, Langusten, Austern, Schnecken und Kaviar ausdrücklich vom ermäßigten Satz aus.

Wie teile ich ein Buffet mit Getränken steuerlich auf?

Die Finanzverwaltung beanstandet nicht, wenn Sie bei Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken den Getränkeanteil mit 30 Prozent des Pauschalpreises ansetzen. Diesen Anteil versteuern Sie mit 19 Prozent, die restlichen 70 Prozent mit 7 Prozent.

Kostet ein Kaffee mit Hafermilch zum Mitnehmen 7 oder 19 Prozent?

19 Prozent. Pflanzendrinks gelten steuerlich nicht als Milch. Nur Getränke mit mindestens 75 Prozent Kuhmilch oder Milcherzeugnissen werden außer Haus mit 7 Prozent besteuert.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG, Anlage 2 zum UStG, BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025. Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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