Ratgeber · Förderung

AVGS-Gutschein beantragen: So bekommen Sie Ihr Gründungscoaching

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ihr Gründungscoaching. Ob Sie ihn bekommen, hängt stark davon ab, wie gut Sie das Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlung vorbereiten. So gehen Sie vor.

Kurz gesagt

Den AVGS für ein Gründungscoaching beantragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind und sich selbstständig machen möchten. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Entscheidung liegt bei Ihrer Ansprechperson. Ihre Chancen steigen deutlich, wenn Sie mit einer klaren Idee, einer Begründung und einem passenden Coach ins Gespräch gehen.

Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Mit ihm werden unter anderem Coachings bezahlt, die Sie auf eine Existenzgründung vorbereiten. Das Coaching läuft über einen zertifizierten Träger, mit dem auch Ihr Vertrag zustande kommt. Für Sie ist es kostenfrei. Auf dem Gutschein steht, wie viele Einheiten bewilligt sind. Eine Einheit dauert in der Regel 45 Minuten.

Wer bekommt einen AVGS für ein Gründungscoaching?

  • Sie sind arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet.
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld bzw. ALG II) vom Jobcenter.
  • Sie haben ein konkretes Gründungsvorhaben oder möchten prüfen, ob die Selbstständigkeit für Sie infrage kommt.

Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Ihre Ansprechperson entscheidet, ob ein Coaching Ihre Chancen verbessert, und wie viele Einheiten sinnvoll sind.

Schritt für Schritt zum Gutschein

  1. Idee klären. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben auf einer Seite: Was möchten Sie gründen, wo, für welche Gäste, und warum können Sie das?
  2. Unterlagen vorbereiten. Ideenskizze, Lebenslauf mit Ihrer Erfahrung und eine kurze Begründung, warum Sie ein Coaching brauchen.
  3. Coach auswählen. Wählen Sie einen Coach mit Erfahrung in Ihrer Branche, der mit einem zertifizierten Träger zusammenarbeitet. Er sagt Ihnen, welche Angaben Ihre Ansprechperson für den Gutschein braucht.
  4. Gespräch mit der Arbeitsvermittlung. Stellen Sie Ihr Vorhaben vor und beantragen Sie ausdrücklich einen AVGS für ein Existenzgründungscoaching.
  5. Gutschein einreichen. Prüfen Sie Umfang und Gültigkeit und reichen Sie den Gutschein rechtzeitig ein. Ihr Vertrag kommt mit dem zertifizierten Träger zustande, der Ihren Coach für das Coaching einsetzt. Ihr Coach hilft Ihnen dabei und leitet den Gutschein auf Wunsch weiter.

So überzeugen Sie Ihre Arbeitsvermittlung

Ihre Ansprechperson möchte vor allem eines wissen: Hilft das Coaching Ihnen, dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen? Darauf sollten Ihre Argumente zielen.

  • Konkret statt vage: „Ich möchte ein Café mit 40 Plätzen in Ludwigshafen eröffnen“ wirkt stärker als „Ich möchte mich irgendwann selbstständig machen“.
  • Ehrlich bei Lücken: Sagen Sie, was Ihnen noch fehlt, zum Beispiel Kalkulation, Finanzplanung, Buchhaltung oder Wissen über Pflichten und Genehmigungen. Genau dafür ist das Coaching da.
  • Branchenbezug zeigen: Gerade in der Gastronomie mit Hygienevorschriften, Genehmigungen und Personalplanung ist ein Coaching mit Branchenwissen ein starkes Argument.
  • Ziel benennen: Am Ende steht ein tragfähiger Businessplan, mit dem Sie zur Bank gehen und, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, den Gründungszuschuss beantragen können.

Was steht auf dem Gutschein?

Schauen Sie sich den Gutschein genau an, bevor Sie ihn einreichen. Wichtig sind vor allem:

  • Maßnahmeziel und Inhalt, zum Beispiel Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit,
  • Umfang in Einheiten,
  • Gültigkeitsdauer: Bis wann Sie den Gutschein einlösen müssen,
  • gegebenenfalls eine regionale Einschränkung.

Der Umfang kann sehr unterschiedlich sein, von 20 bis zu 100 Einheiten. Mit wenigen Einheiten reicht es meist für Businessplan und Finanzplan. Je mehr Einheiten Sie erhalten, desto umfassender können Sie sich auf Ihre Selbstständigkeit vorbereiten. Es lohnt sich also, im Gespräch gut zu begründen, wobei Sie Unterstützung brauchen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Fragen Sie zuerst nach dem Grund. Oft fehlt der Ansprechperson nur ein klares Bild Ihres Vorhabens. Dann hilft ein zweites Gespräch mit einer besseren Ideenskizze. Erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid.

AVGS und Gründungszuschuss: Wie hängt das zusammen?

Das sind zwei verschiedene Förderungen. Der AVGS bezahlt das Coaching vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert Ihren Lebensunterhalt nach der Gründung: in Phase 1 sechs Monate lang in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich, in Phase 2 weitere neun Monate je 300 €. Für den Gründungszuschuss brauchen Sie einen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Beides lässt sich im Coaching vorbereiten. Mehr dazu im Ratgeber Businessplan für die Gastronomie.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?

Für ein Gründungscoaching in der Regel nicht. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, die Entscheidung trifft Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Eine klare Idee und eine gute Begründung erhöhen Ihre Chancen deutlich.

Bekomme ich einen AVGS auch, wenn ich Grundsicherung beziehe?

Ja, auch das Jobcenter kann einen AVGS ausstellen. Zusätzlich muss das Jobcenter Ihre Selbstständigkeit genehmigen und verlangt dafür einen tragfähigen Businessplan, den Sie im Coaching erarbeiten können.

Wie viele Einheiten bekomme ich?

Das legt Ihre Ansprechperson fest, der Umfang steht auf dem Gutschein. In der Praxis reicht er von 20 bis zu 100 Einheiten à 45 Minuten. Begründen Sie im Gespräch konkret, bei welchen Themen Sie Unterstützung brauchen.

Kann ich mir meinen Coach selbst aussuchen?

In der Regel ja, solange das Coaching über einen zertifizierten Träger läuft und der Gutschein nicht auf einen bestimmten Anbieter oder eine Region beschränkt ist. Für eine Gründung in der Gastronomie lohnt sich ein Coach mit Branchenerfahrung.

Kostet mich das Coaching mit AVGS etwas?

Nein. Die Kosten werden direkt über den Gutschein abgerechnet, für Sie ist das Coaching kostenfrei.

Hinweis: Dieser Artikel gibt Erfahrungen aus der Praxis wieder. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer Förderung erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

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